Wichtige Information zum Verbot von fluorhaltigen Schaumlösungen (PFAS) Stand 5.2023

VERBOT FLUORHALTIGER SCHAUMLÖSCHMITTEL IN FEUERLÖSCHERN

Einige per – und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) stehen im Verdacht die menschliche Gesundheit (krebserregend) und die Umwelt zu schädigen, da sie nur sehr schwer bis gar nicht biologisch abbaubar sind.

Um künftige (irreversible) Schäden zu verringern, soll auf die Freisetzung dieser Stoffe
möglichst verzichtet werden.

UMRÜSTUNG VON FEUERLÖSCHERN AUF FLUORFREIES LÖSCHMITTEL

Im Moment lassen sich nur die Schaum Kartuschen– bzw. Schaumtubenlöscher ohne größeren Aufwand auf fluorfreies Löschmittel umrüsten. Hier kann nur die Schaumkartusche oder die Schaumtube ausgetauscht werden (sofern diese nicht beschädigt ist).

Bei Premix Schaumlöschern, also denen, die komplett mit fertig gemischter Schaumlösung gefüllt sind, ist eine Umrüstung wirtschaftlich nicht machbar.
Alle Bauteile des Feuerlöschers, die jemals mit fluorhaltigem Schaummittel in Berührung gekommen sind müssen entweder ausgetauscht werden, oder aufwändig, mehrmals gespült werden. Das Löschmittel sowie auch das Spülwasser sind als Sondermüll fachgerecht zu entsorgen.

Auch müssen technische Voraussetzungen für diese Tätigkeiten geschaffen werden, die fast nicht realisierbar sind und wirtschaftlich nicht darstellbar sind.

EMPFEHLUNG DER HERSTELLER

Bei Premix – Feuerlöschern raten wir von einer Umrüstung generell ab, da hier das fluorhaltige Löschmittel bereits direkten Kontakt mit dem Behälter und weiteren Bauteilen der Armatur hatte. Eine Reinigung der kontaminierten Bauteile ist unsicher und erscheint unwirtschaftlich.

Mit dem Austausch der Feuerlöscher auf ein fluorfreies Gerät sind die Kunden auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

UNSERE EMPFEHLUNG FÜR DIE WEITERE VORGEHENSWEISE

Vor dem Austausch der Schaumlöscher sollte die Brandgefährdung in den verschiedenen Bereichen analysiert werden.
Sollte das Brandschutzkonzept bzw. die Gefährdungsbeurteilung nicht explizit Schaumlöscher zur Abdeckung der Brandklassen „A“ und „B“ fordern, könnten auch Wasserlöscher zum Einsatz kommen. Diese sind kostengünstiger und haben im Moment eine größere Anzahl an Löschmitteleinheiten. Diese decken zwar „nur“ die Brandklasse „A“ ab jedoch herrscht in vielen Arbeitsstätten, wie z.B. Büros, Sozialbereichen oder Verkaufsflächen oder auch Wohnbereichen sowieso nur die Brandklasse „A“ vor.

Alternativ stehen nach wie vor auch CO2 oder Pulverlöscher zur Verfügung. Diese sind schon immer absolut frei von PFAS.

Sollte die Gefahr von Flüssigkeitsbränden, also Brandklasse „B“ bestehen, müssen fluorfreie Schaumfeuerlöscher bereitgestellt werden.

Hier empfehlen wir sofort, bei der nächsten turnusmäßigen Feuerlöscherwartung, die fluorhaltigen Schaumlöscher komplett gegen fluorfreie Schaumlöscher auszutauschen.
In dem Moment erspart man sich die anfallenden Wartungskosten und ist für die Zukunft auf der sicheren Seite.

Wir erwarten künftig stark steigende Entsorgungskosten für das fluorhaltige Schaummittel und die kompletten Schaumlöscher. Diese sind momentan noch auf einem normalen Level.

Die fluorhaltigen Schaumlöscher müßen spätestens komplett ausgetauscht werden, wenn der nächste Schaummittel Austausch ansteht, diese sind zwischen 4 und 8 Jahren fällig !

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung !

Quellen:
https://www.vulkanfeuerloescher.de/produkte/feuerloescher/auflade-feuerloescher/schaum-tube-fluorfrei/
https://www.bvfa.de/271/kontakt/presse/pressemeldungen/pressemitteilung-pp-fluorverbot-fl/